Entsprechend den satzungsmäßigen Kriterien können sich Interessierte für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied, Gastmitglied oder korrespondierendes Mitglied im Deutschen Presseclub e.V. bewerben. Bewerbungen sind an den Vorstand zu richten. Ein aussagekräftiger Lebenslauf mit dem beruflichen Werdegang ist beizufügen.
Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied entscheidet der Mitgliedsausschuss. Er prüft anhand der Bewerbungsunterlagen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Aufnahme zugestimmt, gibt der Vorstand den ordentlichen Mitgliedern die beabsichtigte Aufnahme schriftlich bekannt. Der Aufnahmebeschluss wird zehn Tage nach Bekanntgabe wirksam, sofern nicht in dieser Frist Einwände von Mitgliedern erhoben werden (siehe § 4.2 der Satzung). Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme als Gastmitglied oder korrespondierendes Mitglied entscheidet der Vorstand nach Ablauf einer Einspruchsfrist durch den Mitgliedsausschuss.
Kosten der Mitgliedschaft:
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Deutschen Presseclub e.V. beträgt unabhängig vom Status der Mitglied-schaft 396,00 Euro. Freie Journalisten sowie Rentner/Pensionäre zahlen ermäßigte Beiträge.