Mitgliedschaft

Entsprechend den satzungsmäßigen Kriterien können sich Interessierte für eine Aufnahme als ordentliches Mitglied, Gastmitglied oder korrespondierendes Mitglied im Deutschen Presseclub e.V. bewerben. Bewerbungen sind an den Vorstand zu richten. Ein aussagekräftiger Lebenslauf mit dem beruflichen Werdegang ist beizufügen.
Über die Aufnahme als ordentliches Mitglied entscheidet der Mitgliedsausschuss. Er prüft anhand der Bewerbungsunterlagen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Aufnahme zugestimmt, gibt der Vorstand den ordentlichen Mitgliedern die beabsichtigte Aufnahme schriftlich bekannt. Der Aufnahmebeschluss wird zehn Tage nach Bekanntgabe wirksam, sofern nicht in dieser Frist Einwände von Mitgliedern erhoben werden (siehe § 4.2 der Satzung). Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme als Gastmitglied oder korrespondierendes Mitglied entscheidet der Vorstand nach Ablauf einer Einspruchsfrist durch den Mitgliedsausschuss.

Kosten der Mitgliedschaft:
Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Deutschen Presseclub e.V. beträgt unabhängig vom Status der Mitglied-schaft 396,00 Euro. Freie Journalisten sowie Rentner/Pensionäre zahlen ermäßigte Beiträge.

Ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können laut Satzung nur in Berlin oder Bonn hauptberuflich tätige Korrespon-denten von Zeitungen, politischen Zeitschriften, elektronischen Medien oder Nachrichtenagenturen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sein.Sie müssen ständig über die Bundespolitik berichten. 
Ihnen gleich gestellt sind Redakteure und Redakteurinnen der in Berlin ansässigen Zentralredaktionen dieser Medien, sofern sie ebenfalls ständig über die Bundespolitik berichten.
Die ordentlichen Mitglieder bilden die Mitgliederversammlung des Deut-schen Presseclubs e.V. und haben in dieser Stimmrecht.

Gastmitglieder

Journalisten, die nicht die Voraus-setzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllen, können Gastmitglied werden. Oft sind dies Chefredakteure oder leitende Redakteure nicht in Berlin oder Bonn ansässiger Medien,  die an den Hintergrundgesprächen des Deut-schen Presseclubs e.V. ein besonderes berufliches Interesse haben.
Gastmitglieder können an allen Veranstaltungen des Deutschen Presseclubs e.V. teilnehmen, haben aber in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Korrespondierende Mitglieder

Andere Personen (also auch Nicht-Journalisten) können korrespon-dierende Mitglieder werden. Die Rechte der korrespondierenden Mitglieder sind allerdings einge-schränkt: Sie haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimm-recht und werden nur zu ausgewählten Veranstaltungen ein-geladen. 
Im Kern handelt es sich also um eine fördernde Mitgliedschaft. Fördernde Mitglieder sind z. B. Pressesprecher und Repräsentanten verschiedener Organisationen, Interessenverbände und Unternehmen.
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